Aus- und Weiterbildung im Bereich Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit.
Zu den Themenbereichen Arbeitsschutz bzw. Arbeitssicherheit stehen der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Sicherheitsbeauftragten ein breites Weiterbildungsangebot offen, das vom Lehrgang über das Seminar bis zum Workshop reicht.
Mit den hier vorgestellten Seminaren und Lehrgängen im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit können Sie sich für ihre Aufgaben qualifizieren, Ihr Wissen auf den neuesten Stand der Vorschriften bringen und sich in der praktischen Umsetzung rechtlicher Anforderungen schulen.
Während das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Regelungen für die betrieblichen Prozesse umfasst, stehen im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) die Akteure im Fokus: Dieses Gesetz und die DGUV Vorschrift 2 schreiben vor, dass Arbeitgeber eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen müssen.
Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Unternehmen
Während das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Regelungen für die betrieblichen Prozesse umfasst, stehen im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) die Akteure im Fokus: Dieses Gesetz und die DGUV Vorschrift 2 schreiben vor, dass Arbeitgeber eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen müssen.
Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die FASi soll den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Daneben soll sie helfen, Sicherheit und Gesundheit auf allen betrieblichen Ebenen zu verankern. Die FASi muss präventiv tätig sein, kooperativ und partizipativ vorgehen, die Anforderungen an die Betriebe aktiv aufgreifen und konkret helfend lösen.
Beratungs- und Unterstützungsfelder (FASi)
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Ermitteln und Beurteilen von Unfallgefahren und Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz – das wesentliche Instrument dafür ist die Gefährdungsbeurteilung
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Gestalten sicherer, gesundheits- und menschengerechter Arbeitssysteme
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Festlegen von Zielen und Anforderungen, die den bewerteten Risiken und der Priorität der zu ergreifenden Schutzmaßnahmen Rechnung tragen
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Entwicklung von Arbeitsschutzkonzepten und entsprechende Beratung, u.a. zur Gestaltung von Arbeitsstätten, zu Auswahl und Einsatz von Maschinen, Geräten, Anlagen und Arbeitsstoffen, zu Arbeitsorganisation und Unterweisung
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Aufrechterhalten sicherheits-, gesundheits- und menschengerechter Arbeitssysteme sowie kontinuierliche Verbesserung der betrieblichen Sicherheit und des Gesundheitsschutzes
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Stetiges Betrachten der Arbeitssysteme sowie Überwachen von Anlagen und Arbeitsbereichen, um deren sicherheitsgerechten Zustand zu gewährleisten
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Integration von Sicherheit und Gesundheitsschutz in Prozesse, Aufbau- und Ablauforganisation
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Aufbau einer Arbeitsschutzorganisation, die die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in die Führungsstrukturen einbindet und bei allen Tätigkeiten berücksichtigt
Seminare Arbeitsschutz
Übersicht - aktuell angebotene Seminare und Lehrgänge im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Ausbildungsvoraussetzung ist eine berufliche Qualifikation als Ingenieur, Techniker oder Meister und eine zweijährige praktische Tätigkeit in diesem Beruf. Die sicherheitstechnische Fachkunde wird in Ausbildungslehrgängen vermittelt. Durchgeführt werden die Lehrgänge von staatlichen Stellen, Berufsgenossenschaften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und von freien Bildungsträgern.
§ 5 Abs. 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes regelt, dass der Arbeitgeber seiner (intern bestellten) Fachkraft für Arbeitssicherheit die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fortbildung ermöglichen muss. Aus Anlage 2 Nr. 9 „Selbstorganisation“ der DGUV Vorschrift 2 ergibt sich zudem die Pflicht der FASi zur Weiterbildung. Die Schwerpunkte sollte Sie dabei legen auf:
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aktuelle Gesetzesänderungen, Vorschriften und anerkannte Regeln der Technik
Zudem gibt der Austausch mit Arbeitsschutzfachleuten aus überbetrieblichen Institutionen oder von Unfallversicherungsträgern und mit Kollegen, wie er in einem Seminar oder auf einem Fachkongress stattfindet, der FASi wertvolle Anregungen für die praktische Beratungsarbeit.
Seminare Arbeitsschutz
Übersicht - aktuell angebotene Seminare und Lehrgänge im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
In Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten ist – unter Berücksichtigung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsumgebung und der Arbeitsorganisation – die erforderliche Zahl an Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Dazu sind die Betriebe nach dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG-SGB VII § 22) und nach der DGUV Vorschrift 1 verpflichtet.
Stellung des Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen
Im modernen Sicherheitsmanagement eines Unternehmens fungiert ein Sicherheitsbeauftragter als wichtiges Bindeglied zwischen Mitarbeitern, Führungskräften und Geschäftsleitung. Er wird ehrenamtlich tätig und bleibt seinem Vorgesetzten unterstellt. Ihm obliegt zwar keine Verantwortung für die Durchführung des Arbeitsschutzes und in seinem Ehrenamt ist er nicht weisungsbefugt, dennoch geht er gegenüber der Unternehmensleitung und seinen Kollegen eine Verpflichtung ein: Wo es um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz geht, muss er mitdenken, hinweisen und informieren.
Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
Die FASi soll den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Daneben soll sie helfen, Sicherheit und Gesundheit auf allen betrieblichen Ebenen zu verankern. Die FASi muss präventiv tätig sein, kooperativ und partizipativ vorgehen, die Anforderungen an die Betriebe aktiv aufgreifen und konkret helfend lösen.
Beratungs- und Unterstützungsfelder (FASi)
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Erkennen von Unfall- und Gesundheitsgefahren im Zuständigkeitsbereich
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Prüfen, ob die vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind und ordnungsgemäß angewendet werden
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Melden von Mängeln
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Teilnahme an Betriebsbegehungen und Unfallermittlungen
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Teilnahme an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA)
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enge Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt
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Unterstützen von Kollegen beim Umgang mit Maschinen und Arbeitsmitteln
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Zugehen auf neue Mitarbeiter, Jugendliche und fremdsprachige Kollegen
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Hinwirken auf die Einweisung und Unterweisung dieser Mitarbeitergruppen
Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten
Qualifikation und Fortbildung der Sicherheitsbeauftragten sind nach § 20 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 verpflichtend. Aus gutem Grund: Nur mit entsprechendem Wissen kann der Sibe seine Aufgaben sachgerecht und nachhaltig erfüllen. Deshalb nehmen jährlich rund 74.500 Sicherheitsbeauftragte an den Schulungen der Unfallversicherungsträger teil.
Der erste Ausbildungsschritt besteht meist in einem branchenübergreifenden Grundseminar, das den Sibe mit dem nötigen Rüstzeug für die Praxis ausstattet. Darauf aufbauend werden branchenspezifische Seminare angeboten, in denen die sicherheitstechnischen Kenntnisse des Sibe vertieft und seine Fähigkeiten ausgebaut werden.
Weiterbildung des Sicherheitsbeauftragten
Neue Technologien, Arbeitsverfahren und andere Änderungen im Betrieb bergen neue Gefahren, die rechtlichen Bedingungen ändern sich laufend. Deshalb ist es unverzichtbar für den Sibe, dass er sich regelmäßig auf den neuesten Kenntnisstand bringt. Auf dem Lehrplan der Fortbildungsseminare stehen aktuelle Änderungen im Regelwerk, neue sicherheitstechnische Erkenntnisse und Kommunikationsformen im Arbeitsschutz. Daneben werden zahlreiche Seminare zu speziellen Themen und Arbeitsbereichen angeboten, mit denen ein Sicherheitsbeauftragter sein Fachwissen komplettieren kann.
Seminare Arbeitsschutz
Übersicht - aktuell angebotene Seminare und Lehrgänge im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit