Ausbildung und Weiterbildung im Bereich Mitbestimmung.
Angehende Betriebsräte bzw. Personalräte finden für ihre Ausbildung zahlreiche Grundlagenseminare auf dem Markt, die sie auf ihre Aufgaben vorbereiten. So kann sich ein Betriebsratsvorsitzender z.B. auf Fragen der Geschäftsführung des Betriebsrats und auf die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber konzentrieren, während sich das Mitglied einer Arbeitsgruppe für die Ausarbeitung und Verhandlung einer neuen Betriebsvereinbarung qualifiziert.
Für ihre Fortbildung im Bereich Betriebsrat und Mitbestimmung im Unternehmen steht Ihnen ein umfangreiches Schulungsangebot zur Verfügung, mit dem sie ihr Wissen funktions- und aufgabenbezogen erweitern können.
Grundsätzlich haben Mitarbeitervertreter Anspruch auf Schulungen, in denen die für ihre Arbeit erforderlichen Kenntnisse vermittelt werden. Dieser Anspruch ist für den Betriebsrat in § 37 Abs. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) geregelt. Für den Personalrat gilt § 46 Abs. 6 des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) in Verbindung mit dem jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetz.
Zentrale Aufgabe des Betriebsrats ist es, die Interessen der Arbeitnehmer in die Planungen und Maßnahmen des Unternehmens einzubringen. Er soll dafür Sorge tragen, dass die soziale Verantwortung des Unternehmens seiner Belegschaft gegenüber nicht zu kurz kommt. Und der Betriebsrat hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen vom Arbeitgeber eingehalten werden.
Arbeitsfelder
Das Betriebsverfassungsgesetz, Grundlage der Betriebsratsarbeit, gliedert die Rechte des Betriebsrats in drei Kategorien:
Auch über diese Rechte hinaus hat der Betriebsrat Einfluss: So kann er Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber beantragen (§ 80 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG). Bei Beschwerden von Arbeitnehmern kann er beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinwirken (§ 85 BetrVG). Diese beiden Regelungen machen deutlich, worum es dem Gesetzgeber geht: Der Betriebsrat soll grundsätzlich das Wohl und die Interessen der Belegschaft im Blick haben.
Neuerungen und Urteile im Arbeitsrecht sowie im Sozialrecht beeinflussen die Arbeit der Betriebsräte permanent. Daneben sind Betriebsräte heute mit einem Prozess konfrontiert, der unter dem Stichwort „Arbeiten 4.0“ immer mehr Raum greift und das Arbeitsleben rapide verändert. Themen wie prekäre Beschäftigungsformen, Entgrenzung der Arbeit, psychische Gesundheit am Arbeitsplatz oder Demografiemanagement rücken noch stärker in den Fokus. Als aktiver Mitgestalter guter Arbeitsbedingungen ist der Betriebsrat in diesem Wandel besonders gefordert.
Deshalb sind regelmäßige Informationen über den neuesten rechtlichen Stand und über die aktuellen Themen in der Arbeitswelt sowie eine auf persönliche Aufgabenschwerpunkte zugeschnittene Weiterbildung essenziell für den langfristigen Erfolg der Interessenvertretung.
Interessante Kongresse für den Betriebsrat: