Seminare Brandschutz
Angepasst an Ihren individuellen Fortbildungsbedarf präsentieren wir Ihnen ein breites Angebot an Seminaren im Bereich Brandschutz mit unterschiedlichen Veranstaltungsformaten für eine gezielte Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter. Sie finden bei uns neben ein- bis mehrtägigen Seminaren und Workshops auch Lehrgänge, wobei hier neben der allgemeinen Wissensvermittlung auch dem Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmern eine besondere Bedeutung zukommt.
Inhaltsverzeichnis
Brandschutzbeauftragter
Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist in Deutschland grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Ausnahmen bilden jedoch Krankenhäuser, größere Versammlungsstätten, Verkaufsstätten oder Industriebauten. Hier ist also der Brandschutzverantwortliche (in der Regel der Unternehmens-/Betriebsleiter) in der Pflicht, einen Beauftragten zu benennen und speziell auszubilden.
Der Brandschutzbeauftragte ist zentraler Ansprechpartner für alle Fragen und Aufgaben im Zusammenhang mit dem betrieblichen Brandschutz. Er berät und unterstützt die Unternehmensleitung und Betriebsleitung in ihrer Sicherheitsverantwortung. Organisatorisch wird er meist als Stabsfunktion eingegliedert und ist nicht weisungsbefugt.
Betrieblicher Brandschutz in Bildern
Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten
Die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten gemäß der vfdb 12/09-01:2014 bzw. DGUV-Information 205-003:
- Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und der Auswahl der Löschmittel
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzepts
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
- Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
- Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sowie Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall (Brandschutzhelfer)
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für Flucht- und Rettungswege
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw.
- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
- Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz
Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten
Grundvoraussetzung, um sich zum Brandschutzbeauftragten ausbilden zu lassen, ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige Ausbildung. Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten nach vfdb-Richtlinie soll mindestens 64 Lehreinheiten zu je 45 Minuten umfassen.
Die Inhalte, die in dieser Ausbildung vermittelt werden, sind im Wesentlichen:
- Rechtliche Grundlagen
- Brandlehre
- Brand-/Explosionsgefahren
- Bauliche Brandschutzanforderungen
- Anlagentechnischer Brandschutz
- Geräte zur Brandbekämpfung
- Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehr und Versicherern
- Brandschutzmanagement
Die Ausbildung schließt mit einer schriftlichen sowie mündlichen Abschlussprüfung ab.
Zur Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ►
Weiterbildung für Brandschutzbeauftragte
Die Technik entwickelt sich weiter, Wissen veraltet und auch der Gesetzgeber sorgt regelmäßig für Änderungen. Aus diesen Gründen fordert die vfdb-Richtlinie nach der Basisausbildung eine regelmäßige Fortbildung alle drei Jahre. Zu diesem Zweck gibt es eine Vielzahl von Seminaren und Lehrgängen, die Brandschutzbeauftragte auf den neuesten Stand von Recht und Technik bringen.
Das Themenspektrum in diesen Seminaren reicht vom allgemeinen Wissens-Update bis hin zu Spezialthemen wie Flucht- und Rettungswegepläne, Brandschutz im Bestand, Prüfung von Brandschutztüren und Feststellanlagen, vorbeugender Brandschutz oder Brandschutzordnungen nach DIN 14096 normkonform erstellen.
Downloads
Wir arbeiten aktuell an der Aktualisierung der Downloads und werden diese in Kürze zur Verfügung stellen. Vielen Dank für Ihr Interesse!
Schlagwörter - Seminare und Lehrgänge finden
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