Als Elektrofachkraft wird jeder Mitarbeiter bezeichnet, der elektrotechnische Arbeiten ausführen und überwachen darf. Damit er die Gefahren, die vom Strom ausgehen, erkennen und vermeiden kann, braucht er eine geeignete fachliche Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung. Dies legen die Europäische Norm EN 50110-1:2008-09-01 Abschnitt 3.2.3 sowie die deutsche DGUV Vorschrift 3 fest.
Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft gilt als nachgewiesen, wenn der Mitarbeiter seine Ausbildung z.B. zum Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister oder Elektrogesellen erfolgreich abgeschlossen hat. Alternativ gilt auch eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis, wenn diese von einer Elektrofachkraft überprüft wurde.
Zusätzliche Fach- und Führungsverantwortung übernimmt die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK). Sie wird vom Unternehmer dafür beauftragt, wobei der Verantwortungsbereich und die Befugnisse genau geregelt werden müssen. Eine VEFK benötigt eine Ausbildung als Techniker, Meister oder Ingenieur im Berufsfeld Elektrotechnik.
Darüber hinaus gibt es die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) und die elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP).
Die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) hat die Fach- und Aufsichtsverantwortung für den kompletten elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil. Sie ist also dafür verantwortlich, dass die Festlegungen zur elektrotechnischen Sicherheit im Unternehmen auch eingehalten werden, z.B. beim Prüfen der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel wie Geräte und Maschinen.
In der Praxis bedeutet das nicht, dass sie ständig bei den Arbeiten der Elektrofachkräfte dabei sein muss. Aber sie hat die Pflicht, sich regelmäßig davon zu überzeugen, ob ihre Anweisungen beachtet werden und ob sicherheitsgerecht gearbeitet wird.
Wesentliche Aufgaben sind z.B.:
Darüber hinaus hat die verantwortliche Elektrofachkraft für die fachliche Unterweisung zur Elektrosicherheit und die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter zu sorgen. Auch für die mindestens einmal jährlich durchzuführende Arbeitssicherheitsunterweisung ist sie verantwortlich.
Technische Normen sind Regeln der Technik. Sie dokumentieren den derzeitigen Stand der Technik und stehen in der Hierarchie unter den Gesetzen, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften.
Diese grundlegenden VDE-Bestimmungen und Normen sollten in keiner Elektrowerkstatt fehlen:
Typische Ausbildungsgänge für eine Elektrofachkraft sind z.B.:
Die Qualifikation als verantwortliche Elektrofachkraft ist kein eigenständiger Berufsabschluss, sondern eine Funktion. Hat man also einen Facharbeiter- oder Gesellenabschluss in einem elektrotechnischen Beruf, kann man zur verantwortlichen Elektrofachkraft bestellt werden.
Um hier die Anforderungen zu erfüllen, sind jedoch jahrelange Erfahrung und gezielte Fort- und Weiterbildung notwendig. Soll die verantwortliche Elektrofachkraft die fachliche Leitung eines elektrotechnischen Betriebs oder Betriebsteils übernehmen, muss sie eine Ausbildung als Meister, Techniker oder Ingenieur im Bereich Elektrotechnik haben.
Der richtige und sichere Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln erfordert Fachkenntnisse und Praxiserfahrung. Neben der Ausbildung ist das regelmäßige Ausüben der Tätigkeiten äußerst wichtig, um Erfahrungen zu sammeln. Spezielle Kenntnisse können nur durch gezielte Fortbildungen erworben werden.
Weiterbildungsunternehmen wie die WEKA Akademie bieten z.B. Seminare und Lehrgänge an zur:
Die Weiterbildungen ermöglichen es den Mitarbeitern, anspruchsvolle und wichtige Arbeiten im Unternehmen zu übernehmen.